Errichtung von privaten Verträgen
- Miet- und Pachtverträge
- Grundstückskaufverträge
- Verträge zum Erwerb von Wohnungseigentum
- Eheverträge
- Erb- und Erbverzichtsverträge
- Anmerkung: Sollte für den von Ihnen gewünschten Vertrag die Notariatsaktsform vorgeschrieben sein (wie etwa im Fall des Erbverzichtsvertrages), dann erfolgt die Errichtung Ihres Vertrags in Zusammenarbeit mit einer Notariatskanzlei.